Rechtsprechung
AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,40278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90
Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …
Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
In höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (vgl. BGH, NJW 1992, Seite 171 ff.). - BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91
Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars
Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
Das gilt auch, wenn in den preisrechtlichen Bestimmungen keine starre Regelung getroffen sondern für die Höhe des Entgelts ein Spielraum gewährt wird (…vgl. BGH aaO; auch BGH NJW 1992, 746 [BGH 30.10.1991 - VIII ZR 51/91] f). - OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 2301/98
Kindergartenkosten; Teilnahmebeitrag; Mittagessen
Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.06.1998 ( 12 L 2301/98 ; Niedersächsische Rechtspflege 2000, 82f.) ausgeführt, dass der Senat der Auffassung zuneige, dass sowohl nach § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII als auch nach § 20 Satz 2 Niedersächsisches KitaG die Gestaltungsfreiheit bei der Staffelung der Teilnahmebeiträge es zulässt, die Kosten für das Mittagessen als ungestaffelten Teil des Teilnahmebeitrages zu erheben.