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   AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06   

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https://dejure.org/2006,40278
AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06 (https://dejure.org/2006,40278)
AG Hannover, Entscheidung vom 07.11.2006 - 462 C 7059/06 (https://dejure.org/2006,40278)
AG Hannover, Entscheidung vom 07. November 2006 - 462 C 7059/06 (https://dejure.org/2006,40278)
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  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
    In höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (vgl. BGH, NJW 1992, Seite 171 ff.).
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
    Das gilt auch, wenn in den preisrechtlichen Bestimmungen keine starre Regelung getroffen sondern für die Höhe des Entgelts ein Spielraum gewährt wird (vgl. BGH aaO; auch BGH NJW 1992, 746 [BGH 30.10.1991 - VIII ZR 51/91] f).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 2301/98

    Kindergartenkosten; Teilnahmebeitrag; Mittagessen

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2006 - 462 C 7059/06
    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.06.1998 ( 12 L 2301/98 ; Niedersächsische Rechtspflege 2000, 82f.) ausgeführt, dass der Senat der Auffassung zuneige, dass sowohl nach § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII als auch nach § 20 Satz 2 Niedersächsisches KitaG die Gestaltungsfreiheit bei der Staffelung der Teilnahmebeiträge es zulässt, die Kosten für das Mittagessen als ungestaffelten Teil des Teilnahmebeitrages zu erheben.
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